Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 4. Februar 1999

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"ABHÖR-BERICHTE GEFORDERT:
Die Einführung öffentlicher Berichte über den Einsatz der Telefonüberwachung hat der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka gefordert." BerlZtg 4.2.99 S. 21

Die Pressemitteilung vom 3.3.1999

"DATENSCHUTZ / Genaue Telefonüberwachung
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka hat regelmäßige Berichte über Umfang und Erfolge der Telefonüberwachungen gefordert. 'Wir brauchen mehr Transparenz', sagte Garstka. Hintergrund ist der massive Anstieg der Überwachungszahlen in Berlin" Welt 4.2.99 S. 34

"Garstka fordert Bericht über Telefonüberwachung" ND 4.2.99 S. 17

"Garstka mahnt Transparenz an" MoPo 4.2.99 S. 10

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"Steuergewerkschaft / Bankkunden stärker kontrollieren
... 30 Mrd. Mark Mehreinnahmen erwartet die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG), wenn der 'Schutz von Bankkunden' (§ 30 a Abgabenordnung) vor Kontenüberprüfungen der Finanzbehörden aufgegeben sowie Fahndung und Betriebsprüfung personell verstärkt werden." HB 4.2.99 S. 3

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"Zensur schadet auch Kindern / In den USA scheiterte der Jugendschutz im Internet erneut am Urteil eines Richters
...einstweilige Verfügung gegen ein als COPA bekanntgewordenes Gesetz, das Kindern den Zugang zu bestimmten Internetseiten verwehren sollte. Die Abkürzung COPA steht für 'Child Online Protection Act' und ist der zweite Versuch des Gesetzgebers, das Internet kinder- und jugendsicher zu machen. Der erste, als 'Communication Decency Act' weit über die USA hinaus berühmt geworden, war vor dem Obersten Bundesgericht im Jahre 1997 durchgefallen. ... Montag nacht sollte eine Auflage in diesem Sinne in Kraft treten, die alle Anbieter möglicherweise nicht ganz jugendfreier Dinge, Ärzte eingeschlossen, im Internet dazu verpflichtet hätte, den Zugang zu ihren Seiten erst nach Eingabe einer Kreditkartennummer freizugeben. Dagegen klagte die 'American Civil Liberties Union' (ACLU) ... . Nebenklägerin war Roberta Speyer, die Betreiberin der international anerkannten gynäkologischen Internetseite ..., die von Frauenärzten und Frauen in der ganzen Welt in Anspruch genommen wird. ... 'Viele Menschen wollen ihre Kreditkartennummer nicht eingeben, weil sie ja nichts kaufen wollen.' Ohnehin ist es die Internetgemeinde insgesamt leid, bei immer mehr Internetseiten Namen, Adresse, Alter und Beruf eingeben zu müssen. Anbieter wollen damit meist nur Kundenprofile erstellen, die sie dann an Vermarktungsinstitutionen verkaufen. Diese Abfragerei alleine wirft bereits die Frage nach dem Personen- und Datenschutz auf. Doch ihre Verbindung mit der Auflage, eine Kreditkartennummer einzugeben auch dann, wenn man nichts kaufen will, hätte die Freiheit der Rede in die Nähe käuflicher Güter gerückt - so, als käme in den Genuß eines Grundrechts nur, wer auch bei den Banken akzeptiert ist." taz 4.2.99 S. 13

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"Ärztehatz im Internet / US-Gericht verurteilt Abtreibungsgegner zu Schadenersatz
... Was viele Amerikaner von 'Terrorismus' sprechen läßt, ist eine lange Liste von Abtreibungsärzten, jeweils mit Photo, Adresse und Nummernschild. Die Namen einiger Ärzte sind grau gefärbt oder durchgestrichen. Das bedeutet, daß die Ärzte bei Attentaten verletzt beziehungsweise getötet wurden." SZ 4.2.99 S. 9

"Abtreibungsgegner diffamieren Ärzte im Internet / Medizinier als 'Baby-Schlächter' bezeichnet - Gericht verurteilt Aktivisten zu 180 Millionen Mark Schadenersatz" Welt 4.2.99 S. 12

"Ärzte mit Nazis verglichen / Abtreibungsgegner in Amerika müssen 171 Millionen Mark zahlen" FAZ 4.2.99 S. 15

"Radikale Abtreibungsgegner in den USA verurteilt / Die Betreiber einer Internetseite, auf der Dossiers über Abtreibungsärzte verbreitet werden, sollen wegen Aufrufs zur Gewalt 107 Millionen Dollar zahlen. Die Webseite gibt es weiter" taz 4.2.99 S. 5

"Abtreibungsgegner wegen Internet-Seite verurteilt / US-Gericht: Für Gewalt-Aufruf müssen 171 Millionen Mark Entschädigung gezahlt werden" BerlZtg 4.2.99 S. 10

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"Lauschangriff gegen Jelzin / Rußlands Präsident soll samt Familie bespitzelt worden sein. Dahinter soll Oligarch Beresowski stecken. Gehen mußte zunächst mal der Generalstaatsanwalt" taz 4.2.99 S. 5

"Machtkampf um den Jelzin-Klan / Abhörskandal weitet sich aus - Primakow und Beresowski ringen um Einfluß auf die Präsidentenfamilie" Welt 4.2.99 S. 7

"Nach Abhörskandal in Jelzins Familie / Russischer Geheimdienst durchsucht Ölfirma
Nach einem angeblichen Abhörskandal in der Familie des russischen Präsidenten Boris Jelzin haben der Inlandsgeheimdienst FSB und die Generalstaatsanwaltschaft mehr als 20 Büros und Wohnungen durchsucht, ... . Die Razzia gehe auf ein Strafverfahren wegen Verletzung der Privatsphäre von Jelzins Familie und Verstoßes gegen das Brief- und Postgeheimnis zurück, ... . Dieses Verfahren sei nach Veröffentlichung eines Artikels in der Moskowski Komsomolez eingeleitet worden. Die Zeitung hatte berichtet, Videoaufnahmen der Präsidentenfamilie seien in der Moskauer Firma für private Sicherheitsdienste, Atoll, beschlagnahmt worden." taz 3.2.99 S. 5

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Brandenburg:
"Pannendienste wollen Polizei filmen / Streit verschärft sich / IGA droht mit Videoaufnahmen zur Überwachung
Der Streit um die angeblich ungerechte Vermittlungspraxis der Polizei bei Abschleppaufträgen nimmt immer schärfere Züge an. Die Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmen (IGA) mit Sitz in Regensburg (Bayern) hat jetzt in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) damit gedroht, die Polizei mit 'versteckten' Kameraaufnahmen zu kontrollieren. ... Man wolle in den nächsten 100 Tagen 'Testkunden' einsetzen, die wegen Pannen oder Blechunfällen einen Abschleppdienst brauchten, so Pramschüfer. Das Vorgehen der Polizei werde dann verdeckt gefilmt. Die Aufnahmen will die IGA an die Presse und Landeskriminalamt (LKA) weiterleiten." BerlZtg 4.2.99 S. 28

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"US-Bundesstaat verkauft Führerscheinfotos / Verletzte Privatsphäre
... Die Image Data LLC will landesweit eine Datei mit Fotos und persönlichen Informationen aufbauen, die über einen kleinen Bildschirm an den Ladenkassen abgerufen werden können. Die Datei ordnet jeder Unterschrift auf einem Scheck oder einem Kreditkartenbeleg das Foto des Käufers zu. Jeder Kassierer könnte also sofort die wahre Identität seines Kunden feststellen. So weit, so gut beziehungsweise schlecht. Denn die Behörden in South Carolina haben die Fotos ohne Zustimmung der Führerscheinbesitzer abgegeben. Und das ist nach Meinung von Gouverneur James H. Hodges ein schlimmer Einbruch in die Privatsphäre und eine Verletzung der Vertraulichkeit. Der Vertrag der Führerscheinbehörden mit Data Image 'schützt die privaten Rechte der Autofahrer nicht angemessen', kritisiert Hodges. Deshalb hat der Gouverneur angeordnet, daß jeder Führerscheinbesitzer selbst über die Weitergabe seines Fotos entscheiden darf. Unterdessen ist Data Image schon recht weit mit dem Aufbau der Fotodatei. 3,5 Millionen aus South Carolina hat das Unternehmen bereits. Weitere, davon 5 Millionen aus dem Staat Colorado, sollen demnächst dazukommen. ... Floridas Gouverneur Jeb Bush, ein Sohn des ehemaligen Präsidenten, hat den Verkauf der Führerscheinfotos für seinen Staat verboten. Allerdings: 35 000 Bilder aus dem Sonnenstaat sind bereits bei Image Data angekommen." HB 4.2.99 S. 48

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